Kachelöfen, Grundöfen, Heizeinsätze

eine Umrüstung auf einen effizienten Heizeinsatz gem. BImSchV führen wir gerne (nach Rücksprache mit dem zuständigen Schornsteinfegermeister) für Sie aus.

Das bedeutet für Sie:

Ältere Holzöfen (Einbau vor 2010) müssen bestimmte Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Wenn Sie diese nicht erfüllen, müssen sie nachgerüstet werden.

Dazu gibt es konkrete Fristen:

Aktuell betroffen: Geräte mit Baujahr zwischen 1995 und 2010

Stichtag zur Nachrüstung oder Außerbetriebnahme ist meist der 31.12.2024

Was tun?

Wir prüfen für Sie, ob Ihre Feuerstätte betroffen ist und beraten Sie zu Austausch, Sanierung oder Nachrüstung.

Jetzt Gerät prüfen lassen & Fristen einhalten – wir beraten Sie gerne persönlich.

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